Nicht Fisch, nicht Fleisch was Google hier macht. Wie uns Lena-Wagner, die Pressesprecherin von Google Deutschland bestätigt, werden bei Einspruch von Mietern und Vermietern grundsätzlich nur Wohngebäude unkenntlich gemacht. Dabei sind die Häuser nicht mehr zu erkennen.
Mischbebauung, wie Wohnhäuser mit Geschäfte, Privatgrundstücke, Gärten, Terrassen, Cafes und Firmengelände werden nicht unkenntlich gemacht, weil dort, laut Google, ein allgemeines Interesse besteht, die Gebäude zu finden.
Wer also Eigentum hat sollte sich in seinen vier Wänden aufhalten. Nur hier darf Google nichts sehen! Auf dem Balkon oder Garten wird jede Topfpflanze und ihre spielenden Kinder fotografiert.
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